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LA VUELTA DEL MUNDO (SWISSTOURER) Geschäftsbedingungen
für Mietvelos und Miet-E-Bikes

Hinweis: LA VUELTA DEL MUNDO ist Teil der Firma SWISSTOURER.

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VERTRAGSGEGENSTAND


Die vorliegenden Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Ihnen und LA VUELTA DEL MUNDO (SWISSTOURER) im Zusammenhang mit den von LA VUELTA DEL MUNDO verliehenen Mietvelos und Miet-E-Bikes. Der Mieter akzeptiert die hier beschriebenen Bedingungen von LA VUELTA DEL MUNDO.

 

1. Buchung

 

Die Buchung eines Mietvelos wird in der Regel online gemacht und die Akzeptanz der hier beschriebenen Geschäftsbedingungen, die Bezahlung via der LA VUELTA DEL MUNDO Webseite, sowie die Buchungsbestätigung werden zum Gegenstand des Mietvertrags. Alle unsere Kunden, die an einem Workshop teilnehmen, können auch spontan am Tag des Workshops ein Velo oder E-bike mieten. Dazu müssen Sie den Mietvertrag ausfüllen und unterschreiben, die Bezahlung vor Ort tätigen.


2. Übernahme des Mietvelos

 

Alle Mietvelos oder Miet-E-Bikes von LA VUELTA DEL MUNDO werden beim LA VUELTA DEL MUNDO Shop an der Rue de Fontaine-André 5, 2000 Neuenburg mitsamt Zubehör ausgehändigt. Vor Beginn der Fahrt ist es die Pflicht des Mieters, das Mietvelo auf Funktionsfähigkeit der Bremsen und der Gangschaltung zu überprüfen. Findet er erkennbare Schäden oder treten technische Probleme auf, muss er dies sofort bei LA VUELTA DEL MUNDO melden.

 

3. Fahrzeugnutzung, Beschränkungen


Der Mieter muss sich wie alle Verkehrsteilnehmer die Schweizer Strassenverkehrsordnung halten und diese nicht übertreten. Der Mieter darf das LA VUELTA DEL MUNDO Mietvelo oder E-bike nur benutzen, wenn er fahrtüchtig ist. In einem Zustand und unter Einfluss von Substanzen, die seine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können das Mietvelo oder Miet-E-Bike von Swisstourer zu bewegen, ist durch diese Regelung und weitgehend von der Strassenverkehrsordnung untersagt.

Der Mieter fährt das Mietvelo oder Miet-E-Bike von LA VUELTA DEL MUNDO verantwortungsvoll, denn er, respektive seine Haftpflichtversicherung ist für die von ihm verursachten Schäden am Mietvelo oder Miet-E-Bike von LA VUELTA DEL MUNDO, jedoch auch an Schäden von Drittpersonen und Objekten verantwortlich. Er ist nicht erlaubt einen Sozius mitzuführen (Kinder, die Sachgerecht im Kindersitz angeschnallt sind, sind von dieser Regelung ausgeschlossen) oder anderwärtig das Mietvelo oder Miet-E-Bike von LA VUELTA DEL MUNDO seinem Zweck zu entfremden.

Sollte das Mietvelo oder Miet-E-Bike von LA VUELTA DEL MUNDO auf Grund von mangelhafter Sorgfalt und Umsicht gestohlen werden, ist der Mieter, respektive seine Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden verantwortlich. Dabei muss das gestohlene Mietvelo oder Miet-E-Bike durch ein identisches oder besseres vom Mieter oder seiner Versicherung ersetzt werden.

 

4. Fahrzeugrückgabe

 

Die Mietvelos oder Miet-E-Bikes von LA VUELTA DEL MUNDO dienen ausschliesslich zur Durchführung der von LA VUELTA DEL MUNDO angebotenen Workshops. Falls der Mieter den Workshop vor Ende dessen Dauer verlässt, muss er unter allen Umständen sein Mietvelo oder Miet-E-Bike von LA VUELTA DEL MUNDO noch vor dem Abschluss beim LA VUELTA DEL MUNDO Shop an der Rue de Fontaine-André 5, 2000 Neuenburg abgeben. Widerhandelt der Mieter dieser Regelung, werden dem Mieter die daraus entstandenen zusätzlichen Kosten verrechnet. ACHTUNG: Zusätzlich wird ein Bussgeld von 500 Franken verrechnet, was durch diesen Vertrag ausdrücklich festgelegt ist und vom Mieter akzeptiert wird.

Das von LA VUELTA DEL MUNDO zusammen mit den Mietvelo oder Miet-E-Bike dem Mieter verliehene oder zur Verfügung gestellte Zubehör (Ladegerät, Schoss, Schlüssel, Velohelm und anderes hier nicht aufgelistetes müssen bei der Fahrzeugrückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Vorlorene oder gestohlenes Zubehör muss vom Mieter rückerstattet, respektive bezahlt werden.

 

5. Leistungen und Preise
 

Es gelten alle auf der LA VUELTA DEL MUNDO webseite angegebenen Preise zur Zeit der Buchung, respektive wenn der Mieter die Bezahlung durchführt. LA VUELTA DEL MUNDO behält sich das Recht vor die Preise zu ändern. Jedoch kann LA VUELTA DEL MUNDO nicht die bei einer Preiserhöhung entstandene Differenz nachträglich einfordern, wenn der Kunde über die Webseite schon bezahlt hat.

 

6. Stornierung des Mietvelos oder Miet-E-Bikes durch den Mieter

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Für Workshops und die Miete von Fahrrädern/E-Bikes gelten folgende Umbuchungs- bzw. Stornierungsbedingungen. Die Gebühren berechnen sich als Prozentsatz des Gesamtbetrags der Reservierung:

Bis 30 Tage vor dem Workshop und/oder dem Beginn der Fahrradmiete: 20%

29-15 Tage vor dem Workshop und/oder dem Beginn der Fahrradmiete: 40%

14-10 Tage vor dem Workshop und/oder dem Beginn der Fahrradmiete: 50%

9-6 Tage vor dem Workshop und/oder dem Beginn der Fahrradmiete: 75%

Ab 5 Tagen vor dem Workshop und/oder dem Beginn der Fahrradmiete besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Sollte der Kunde nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erscheinen und daher die Dienstleistungen von LA VUELTA DEL MUNDO nicht in Anspruch nehmen, erfolgt keine Rückerstattung.

Hinzu kommen Gebühren für alle finanziellen Transaktionen, und es wird darauf hingewiesen, dass unser Websitenbetreiber im Falle einer Rückzahlung 15 Euro (oder den Gegenwert in CHF) pro Vorgang berechnet. Alle Gebühren werden direkt vom Rückerstattungsbetrag abgezogen. 

 

7. Verspätung

 

LA VUELTA DEL MUNDO übernimmt keine Verantwortung für Verspätungen unserer Teilnehmer, öffentlicher Verkehrsmittel oder Verkehrsstaus auf dem Weg zum Workshop oder zur Annahme/Rückgabe des Mietvelos oder Miet-E-Bikes. Den Teilnehmern wird empfohlen, das Verkehrsaufkommen, mögliche Verzögerungen bei den einzelnen Transportmitteln usw. zu berücksichtigen, um mögliche Verspätungen zu vermeiden.

 

8. Unfall- sowie Sach- und Haftpflichtversicherung


Mieter bestätigt auf der Webseite oder durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt, welche eine ausreichende Abdeckung hat und die Risiken einer Fahrt mit dem Velo oder E-Bike der Risiken abdeckt.

Alle Kosten für Schäden, jedoch auch Sachverständigenkosten, Wertverlust der Mietvelos oder Miet-E-Bikes von LA VUELTA DEL MUNDO und des Materials, sowie Reparatur- oder Mietausfallkosten fallen unter die Haftung.

 

9. Defekte während Mietdauer
 

LA VUELTA DEL MUNDO tut sein Möglichstes, um den Teilnehmern der Workshops und somit den Mietern seine Mietvelos oder Miet-E-Bikes in einwandfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen.

Falls das Mietvelos oder Miet-E-Bikes von LA VUELTA DEL MUNDO während eines Workshops trotzdem einen oder mehrere Defekte aufweist, wird das möglichste vom Coach getan, diesen zu beheben. Sollte der Teilnehmer auf Grund des technischen Mangels nicht in der Lage sein, weiter am Workshop teilzunehmen, wird das von ihm bezahlte Geld für den betroffenen Workshop und das Mietvelo oder Miet-E-Bike entweder vollumfänglich zurückerstattet oder er kann kostenlos den Workshop mit einem Mietvelo oder Miet-E-Bike zu einem anderen Zeitpunkt beenden, respektive wiederholen.

Sollte ein Mietvelo oder Miet-E-Bike von LA VUELTA DEL MUNDO ausserhalb der Workshops ein Problem aufweisen, kann der Mieter zum einen LA VUELTA DEL MUNDO kontaktieren oder es beim nächsten Fahrradmechaniker wieder instand setzen lassen. Zur Rückerstattung muss ein Beleg vorgewiesen steht, auf dem ausdrücklich steht, dass es sich um das Mietvelo oder Miet-E-Bike von LA VUELTA DEL MUNDO handelt.

 

10. Schäden

 

Der Mieter hat die Pflicht, unverzüglich LA VUELTA DEL MUNDO auf aufgetretene Schäden und Verluste hinzuweisen.

Der Mieter haftet während der Zeit des Mietverhältnisses für die an den Mietvelos oder Miet-E-Bikes und dessen Zubehör aufgetretenen Beschädigungen.

Darunter fallen Unfälle, jegliche Einwirkung die einen Schaden verursacht, falsche Handhabung, Bagatellschäden, Schäden auf Grund unsachgemässem Transport, unsachgemässem oder zweckfremden Einsatz, Vandalismus, Natureinflüsse. LA VUELTA DEL MUNDO hat seine eigene Werkstatt, die auf Reisevelos und Bosch E-Bikes spezialisiert ist und bemüht sich in solch einem Fall stets die Kosten für den Mieter nieder zu halten.

 

11. Diebstahl

 

Bei Diebstahl des Mietvelos oder Miet-E-Bikes oder des Zubehörs während der Zeit Mietverhältnisses haftet der Mieter. Das Fahrzeug muss bei Abwesenheit des Mieters immer an ein nicht entfernbares Objekt (Geländer, Strassenlaterne, etc) angekettet werden. Der Verlust des oder der von ihm gemieteten Mietvelos oder Miet-E-Bikes wird dem Mieter zum Ersatzwert in Rechnung gestellt.
 

 

12. Unfall mit Sach- und/oder Personenschaden


Unfälle mit Sachschaden müssen bei LA VUELTA DEL MUNDO unverzüglich gemeldet werden. Bei Verletzten, Sachschäden an oder mit Dritten muss sofort die Polizei kontaktiert werden, insbesondere wenn die Drittperson möglicherweise oder eindeutig den Unfall und/oder Schaden verursacht hat. Das von LA VUELTA DEL MUNDO ausgehändigte Unfallprotokoll muss pflichtgemäss ausgefüllt werden und der Mieter steht in der Pflicht LA VUELTA DEL MUNDO eine Kopie auszuhändigen.

 

 

13. Jugentliche und Kinder


Kinder unter 16 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen und verantwortungsbewussten Person sein.
Unsere E-Bikes mit einer Unterstützung bis max. 25 km/h dürfen nur ab 16 Jahren gefahren werden. Bei Lenkern die im Besitz des Führerscheins Kategorie M sind, ist 14 Jahre das Mindestalter.

 

14. Nutzung der Mietvelos oder Miet-E-Bikes von Swisstourer durch Drittpersonen

 

Die Nutzung der Mietvelos oder Miet-E-Bikes von Swisstourer durch Drittpersonen ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von LA VUELTA DEL MUNDO gestattet. 

 

15. Haftung von LA VUELTA DEL MUNDO


LA VUELTA DEL MUNDO übernimmt keinerlei Verantwortung und schliesst jede Haftung für Schäden aus, die der Kunde aus der Abwicklung dieses Vertrages erleidet, es sei denn, LA VUELTA DEL MUNDO kann Vorsätzlichkeit oder Grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden.

LA VUELTA DEL MUNDO übernimmt keinesfalls die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Drittschäden und entgangenen Gewinn.

 

16. Haftung des Kunden


Der Kunde haftet in erster Linie gemäss den in diesen AGB enthaltenen Vorschriften und der schweizerischen Gesetzgebung.

Alle oben angegeben Paragraphen sind dafür ausschlaggebend.

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17. Versicherung
 

Die Versicherung (Unfall und Sach- & Privathaftpflicht) ist Sache des Kunden.

 

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Für die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und LA VUELTA DEL MUNDO (SWISSTOURER) gilt schweizerisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuchâtel (Kanton Neuenburg)*. Die Bedingungen und Klauseln des Vertrages gelten unter Vorbehalt der im Rahmen der Anwendung von Gesetzen und internationalen Vereinbarungen vorgesehenen Bestimmungen.

 

Adresse des Gerichts:

 

Tribunal régional du Littoral et du Val-de-Travers

Rue de l'Hôtel-de-Ville 2

Case postale 1

2000 Neuchâtel

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Neuchâtel, der 17 Juni 2024

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